Trimmis, 25. März 2011
Lug und Trug, Filz, Korruption,
Horror und Terror und Justiz-Sumpf in Graubünden.
Sehr
geehrter Herr Eberle
Sie erhalten in der
Beilage erneut folgende neue Strafklagen zur
Weiterleitung an eine neutrale unvoreingenommene Institution
zwecks Beurteilung :
Strafklage des Mehrfachstraftäters
seit 1976/1996
- Kantonsgerichtspräsident Norbert Brunner, 14.10.1953,
Via Rezia 15 in 7013 Domat/Ems
- Kreisvizepräsidentin Esther Ruckstuhl, Mastrils, Kreis Fünf Dörfer Zizers
- Kreispräsident Jochen Knobel, 5.2.1949, Malinweg 3 Trimmis, Kreis Fünf Dörfer
Zizers
- Rechtsanwalt Hermann Just, 9.03.1964, Masanserstr. 35/Freimaurerloge
Libertas et Concordia mit 90 Mitglieder/Salishaus
- Seitz-Kokodic Peter,
02.07.1944, Mittelweg 20 Trimmis
- Kruschel-Weller Klaus,
17.01.1942, Mittelweg 22 Trimmis
- Remo und Heidi Pelliciuoli-Melchior,
16.12.1937/29.06.1937
Mittelweg 18 Trimmis wohnhaft
Via Maistra 221 7504 Pontresina
- Kreispräsident Jochen Knobel, 5.02.1949, Malinweg 3 Trimmis,
Kreis Fünf Dörfer Zizers
- Kreisvizepräsidentin Esther Ruckstuhl, Mastrils, Kreis Fünf Dörfer Zizers
- Schulleiter Schule Trimmis
Gaudenz Bavier, Gäuggelistrasse
35 Chur
- Strafuntersuchung gegen RA Martin Buchli-Casper, Masanserstr. 35 in
Chur/Salishaus
Was
als Nachbar-Terror und massenweise rechtswidrige Machenschaften
begann, endet im Justiz-Terror seit 1996 mit massenweisen
rechtswidrigen Machenschaften im “Rechtsstaat Schweiz“.
- Ursache ?
Es
muss auf jeden Fall auch seriös der Einfluss der Freimaurer,
Rotarier, Lions, Kiwanis, Soroptimisten etc. auf diese Justiz untersucht werden
– schon wegen Befangenheit etc. etc. ; denn mit Verpflichtung
der Brüder ihrer internationalen Verfassung gegenüber,
gesteuert und beeinflusst von Amerika,
werden Schweizer Gesetze und EMRK vorsätzlich
missachtet, weil die eigene Verfassung über der Schweizer
Verfassung /Gesetz steht.
Deshalb sind Mitglieder solcher Clubs und Logen etc.
als Richter, Staatsanwälte etc. nicht zulässig.
1976 wurden laut
gültigen Verträgen von Frau Lisa Brasser-Gadient
drei Grundstücke verkauft an
Seitz-Kokodic Peter 530m2,
den Deutschen Kruschel-Weller Klaus 526 m2 und Joh. Bätschi/heute Pellicioli-Melchior
Remo und Heidi 600m2 /1.Vertrag und 17m2/2.Vertrag.
Dabei wurde den Nachbarn ein Fuss-und
Fahrwegrecht eingeräumt – Die Zufahrt wurde erpresst
(amtl. dokumentiert) und ist nach Schweizer Gesetz gar
nicht zulässig.
1996 als ich
nach Trimmis kam haben diese
drei Nachbarn S/K/P behauptet, ich hätte die
Servitut zu ihrem Nachteil verändert. (Beilage Briefe
vom 13. Nov. 1996 und 4.08.1997)
Dass die Nachbarn S/K/P gelogen
haben, geht aus den gültigen Verträgen von 1976 hervor,
welche aktenkundig beim Grundbuchamt Landquart liegen.
Zu den falschen Anschuldigungen und Ehrverletzungen
der Nachbarn gegen uns legten sie auch einen Lageplan
aus den gültigen Verträgen bei. Für die erneut angezettelten Streitereien
bedienten sich die Nachbarn des Mehrfachstraftäters RA Hermann Just und
Martin Buchli-Casper aus der
Masanserstr. 35 /Salishaus/Freimaurloge Libertas et Concordia.
Bereits ca. 1977-89
Jahre brauchten diese Nachbarn Michael Fleischhauer,
Trimmis als Rechtsanwalt
für ihre Fälle.
Zu den gegen uns 1996 begonnenen Streitereien der Nachbarn
S/K/P erstellte der amtliche Geometer Domenig
Signorell am
8.April 1997 einen Plan. (Beilage) Auch
dieser beweist, dass die Nachbarn gelogen haben. Noch
heute kann das im Mittelweg bewiesen werden.
Hinzu kommt die Tatsache, dass Geometer Signorell
erst nach jahrelangem Drängen und Auffordern unsererseits
seinen Plan vom 8. April 1997 detailliert zu ergänzen
schliesslich am 4. Juni
2007 mit Flächenmassen/m2
versehen hat. (Beilage) Dabei stellte sich auch klar
heraus, dass die Nachbarn S/K/P bereits 1976 straffällig
wurden und rechtswidrig
gebaut hatten und dass der Plan des amtlichen Geometers
vom 8.April 1997 eine Urkundenfälschung
darstellt.
Am 8.Januar 1999 fällte
Bezirksgerichtspräsident Michael Fleischhauer - ehem. RA Seitz/Kruschel wohnhaft
in der Nachbarschaft Kruschels
in Trimmis und die Situation zweifach als Nachbar und als RA
kennend – mit weiteren Richtern ein rechtswidriges Urteil zu Gunsten seiner ehem.
Mandanten S/K/P mit obstrusen
Behauptungen uns gegenüber - auch auf den Grundlagen
der falschen Pläne Signorells.
So behauptet
er zur Situation der Zufahrt genau wie die Nachbarn,
“man sei vor 1996 über Zäune, 20m hohe Bäume, Sträucher,
Mauern, Böschungen, Holzabschrankungen
und gar über einen Hydranten gefahren. (Beilage Foto)
Dieses Gerichtsverfahren muss neu beurteilt werden wegen Befangenheit,
Amtmissbrauch, Begünstigung, Nötigung, etc. des Straftäters Michael Fleischhauers.
Am 14. Juni 1999 fällten
die Kantonsrichter (Beilage) mit Vizepräsident Schlenker etc. ebenfalls
ein rechtswidriges Urteil. Sie stützten das rechtswidrige
Urteil Fleischhauers zu Gunsten der Nachbarn S/K/P und bestätigten
es.
Dieses Urteil
muss neu aufgerollt werden wegen Befangenheit, Amtmissbrauch,
Begünstigung, Nötigung etc.
Am 6.Juni 2000 unterstützte
denn Kantonsgerichtspäsident
Alex Schmid etc. (Beilage) ebenfalls mit rechtswidrigem Urteil die Nachbarn S/K/P. Schmid hielt
sich nicht zurück mit Erpressungen, Amtsmissbrauch Nötigung,
Falsch Anschuldigungen etc. gegen uns und unsern Rechtsvertreter.
In diesem Urteil zum
Nachteil der damaligen Besitzerin Cecilia Brasser/heute
Bizenberger-Brasser erwähnte
das Gericht aber das Grenzmäuerchen, das nicht Bestandteil
des Urteils sei, also wurde bestätigt, dass das
Grenzmäuerchen nicht im Bereich der erpressten Servitut
liege.
Aufgrund des Planes des amtlichen Geometers Signorell
vom 4.Juni 2007 hatte sich Signorell geweigert
die Grenzen gemäss den gültig
im Grundbuch eingetragenen Verträgen von 1976 mit Flächenangaben/m2
im Gelände
einzuzeichnen; denn in diesem Plan bestätigte er, dass
alle seine Pläne falsch sind und die Nachbarn 1976 falsch
gebaut haben.
Daraufhin erteilte ich einem neutralen Geometer der
Kreis AG in Sargans den Auftrag,
einen Plan zu erstellen mit dem Grenzverlauf nach den
Plänen und m2 verkaufter Fläche der gültigen
Verträge von 1976.
Dabei stellte sich auch hier heraus, dass die Nachbarn
S/K/P 1976 rechtswidrig gebaut haben. Ebenfalls wurde
mit den Plänen der Kreis AG/ Sargans auch bestätigt, dass alle Pläne des amtlichen Geometers
Signorell falsch sind
und Urkundenfälschungen , Amtsmissbrauch,
Nötigung, Ehrverletzungen, Begünstigungen etc. sind.
Auch drei weitere neutrale Geometer haben dies schriftlich
und mehrere Fachleute mündlich bestätigt.
Erneut im 2010 haben nun
die Nachbarn S/K/P mit ihrem RA Hermann Just behauptet/sind
vor Gericht gezogen-
man
sei früher über das Grenzmäuerchen gefahren (Beilage
Plan), das am 6. Juni 2000 vom Kantonsgericht klar als nicht im Bereich der erpressten Servitut liegend
beurteilt wurde.
Aggressiv haben sie damit erneut einen Prozess losgetreten
wie es 1997 ihr Rechtsanwalt Martin Buchli vorausgesagt/angedroht hat! (Beilage Aussageliste)
Mit dem Augenschein
vom 1. Sept. 2010 konnte eindeutig festgestellt werden,
dass das Grenzmäuerchen seit dem rechtswidrigen Urteil
von 2000 nicht verändert wurde. Auch die erwähnten
Thujas etc. standen
bereits lange vor besagtem Urteil. Anlässlich dieses
Augenscheins machten die Nachbarn S/K/P mit ihrem RA
Hermann Just und der Kreisvizepräsidentin Esther Ruckstuhl
mehrfach falsche Angaben, falsche Aussagen, Ehrverletzungen
etc.
Esther Ruckstuhl
war und ist wie in andern Fällen offensichtlich beeinflusst
vom Straftäter und lügnerischen RA H. Just (Lügen ist mein
Beruf /O-Ton). Mir hat sie konsequent das rechtliche
Gehör verweigert und Herr Kühne von der Kreis AG hat sie seine
Pläne nicht erklären lassen dürfen. Er kam als neutraler
Fachmann an diese Begehung wurde aber vom Gericht auf
Druck Justs verweigert. So unterdrückten Just und Ruckstuhl die Beweiserbringung,
dass sie alle gelogen haben, dass die Nachbarn S/K/P 1976 rechtswidirg
gebaut haben, dass Signorells
Pläne Urkunden-fälschungen sind und die bisherigen Urteile zum Nachteil der
Partei Brasser / heute Bizenberger
gefällt wurden.
(Beilage Straftaten der Gerichtsentscheide)
Dass
die falsche Grenze auch eine
Markierung des amtlichen Geometers aufweist hat
Frau Ruckstuhl ebenfalls vorsätzlich ignoriert und H. Just behauptete
unverfroren „ ich
hätte diese Metallmarke gesetzt“.
Zudem hat Frau Ruckstuhl, da sie ja angeblich das rechtswidrige
Urteil vom 14. Juni 1999 kennt, vorsätzlich
Besitzesstörung, Sachbeschädigung, Amtsmissbrauch, Begünstigung,
Drohungen, Nötigungen gemacht und
ist nachweislich gesteuert von der Masanserstr.
35 /H. Just und vorsätzlich auf Erklärungen Geometer Kühne/Kreis
AG nicht eingetreten. Sie setzte sich über alles
hinweg, was von unserer Seite kam.
So ist klar festgestellt,
dass die Nachbarn Seitz/Kruschel/Pellicioli vorsätzlich falsche Angaben machten; denn sogar
nach der falschen Grenze betrifft das alles - das besagte Grenzmäuerchen des Urteils vom 6.Juni 2000
, der Zaunpfosten vor der Thujahecke,
die Thujahecke wurde von einem Landschaftsgärtner gesetzt, die
losen Steine etc. Richtung Mittelweg
- nicht den Bereich der Servitut und stellt keine Besitzesstörung
dar. Die angegebene Bordkante, die auf der für die
Nachbarn unberechtigten Fahrfläche auf unserem privaten
nicht servitutbelasteten Grundstück
sich befindet, ist Tatsache. Die erwähnten Steine, Pfosten
etc. wurden seit 2000 durch
uns nie mehr verändert. Gaupp
hat damals den rechtswidrigen Auftrag des Kreisgerichts
ausgeführt und Kreispräsident Paul Mazenauer
hat die Richtigkeit am 28.06.2000 bestätigt. (Beilage)
Sogar H. Just
erklärte schriftlich und eindeutig am 26.09.2003,
dass jetzt nach dem Urteil gemäss
den Verträgen von 1976 alles in Ordnung und richtig/rechtens
sei. (Beilage)
Trotzdem zog er im 2010 vor Gericht und seither behauptet
Just genau das Gegenteil.
Erkannt/ bewiesen
ist somit eindeutig, dass alle Nachbarn RA Just, Kreisvizepräsidentin
Ruckstuhl skrupellos gelogen haben, uns auch finanziell
schikaniert haben.
Konsequent hat
auch Kantonsgerichtspräsident Norbert Brunner das Urteil
zu unserem Nachteil gefällt.
Ihm
sind mittlerweile bereits dutzende rechtswidrige Entscheide/Verfügungen/Urteile
nachgewiesen(alles schriftlich vorhanden, kann er nicht
mehr abstreiten!) und seine abstrusen also realitätfremden
und rechtswidrigen Anschuldigungen und Behauptungen,
Begünstigungen und Unterstützung
unserer Nachbarn beweist erneut sein rechtswidriges
Urteil vom 17.März 2011. (Beilage) -
obwohl ich ihn mittels Brief (Beilage) als befangen
abgelehnt habe und er als Mehrfachstraftäter erkannt
ist.
Ich
erstatte hiermit Strafanzeige gegen
den mehrfachen Straftäter
Kantonsgerichtspräsident Dr. iur. Norbert Brunner 14.10.1953 wegen:
Amtsmissbrauch,
Begünstigung, Nötigung, Ehrverletzung, Beleidigung,
Befangenheit Drohungen, Betrug, Gehilfenschaft zu einem
Verbrechen, Beleidigung, Falsche Beweisaussage, Unterdrückung
von Urkunden, Amtanmassung,
falsche Anschuldigung,
z.B. habe ich mich nicht ungebürlich
verhalten, sondern alle erwähnten Personen sind Straftäter.
Ich
erstatte hiermit Strafanzeige gegen
die mehrfache Straftäterin
Kreisgerichtsvizepräsidentin Esther Ruckstuhl Kreis
5 Dörfer wegen:
Verweigerung
des rechtlichen Gehörs, Amtsmissbrauch, Nötigung, Begünstigung,
Erpressung, Gehilfenschaft zu einem Verbrechen, Sachbeschädigung,
Betrug, üble Nachrede, Beleidigung, Nötigung, Hausfriedensbruch,
Amtanmassung, falsche Anschuldigung,
Begünstigung etc.
Ich
erstatte hiermit Strafanzeige gegen
den mehrfachen Straftäter RA Hermann Just, 9.3.1964,
Masanserstr. 35 in
Chur und Rebhof in Maienfeld
wegen:
Ehrverletzungen,
Beleidigungen, falsche Anschuldigungen, falsche Aussage,
Hausfriedensbruch, Nötigung, Drohungen, Begünstigungen,
Erpressung, Gehilfenschaft zu einem Verbrechen, Betrug,
falsche Beweisaussage etc.
Just hat mehrfach vorsätzlich gelogen (Beilage Brief
26.09.2003 )
Ich
erstatte hiermit Strafanzeige gegen
den mehrfachen Straftäter und Kreispräsidenten
Jochen Knobel, 5.2.1949, Trimmis, Kreis Fünf Dörfer wegen:
Verweigerung
des rechtlichen Gehörs, Amtsmissbrauch, Nötigung, Begünstigung,
Erpressung, Gehilfenschaft zu einem Verbrechen, Sachbeschädigung,
Betrug, üble Nachrede, Beleidigung, Nötigung, Hausfriedensbruch,
Amtanmassung, falsche Anschuldigung,
Begünstigung etc. und
der erwähnten Verfügung vom 15.Dez. 2010. Auch die beigelegte
Liste der 44 Taten und die entsprechenden Straftaten
sind zu berücksichtigen. (Beilage)
Ich
erstatte hiermit Strafanzeige gegen den mehrfachen Straftäter
und Nachbarn Peter Seitz-Kokodic,
2.7.1944, Mittelweg 20 Trimmis wegen:
Falschen
Anschuldigungen, Beleidigung, Sachbeschädigungen, Unrechtsmässige
Aneignung, Betrug, Ehrverletzung, Verleumdung, Drohungen,
Nötigung, Strafbare Handlungen, Begünstigungen, Besitzesstörung
etc. etc.
Ich
erstatte hiermit Strafanzeige gegen den mehrfachen Straftäter
und Nachbarn Klaus Kruschel-Weller,
17.1.1942, Mittelweg 22 Trimmis wegen:
Falschen
Anschuldigungen, Beleidigung, Sachbeschädigungen, Unrechtsmässige
Aneignung, Betrug, Ehrverletzung, Verleumdung, Drohungen,
Nötigung, Strafbare Handlungen, Begünstigungen, Besitzesstörung
etc. etc.
Ich erstatte
hiermit Strafanzeige gegen den mehrfachen Straftäter
und Nachbarn Remo und Heidi Pellicioli-Melchior, 16.12.1937/29.06.1937, Mittelweg 18 Trimmis wegen:
Falschen
Anschuldigungen, Beleidigung, Sachbeschädigungen, Unrechtsmässige
Aneignung, Betrug, Ehrverletzung, Verleumdung, Drohungen,
Nötigung, Strafbare Handlungen, Begünstigungen, Besitzesstörung
etc. etc.
Tatsache
ist, dass
RA Martin Buchli-Casper,
28.1.1948, wohnhaft im Plantaweg
24 in Chur/Kanzlei Masanserstr. 35 in Chur
1. mit seiner Aussage/Drohung in seinem Brief von
1997 bestätigt, dass es sich
in unseren Fällen um ein organisiertes
Verbrechen handelt - “Sie werden immer Einsprache
erhalten. Sie habe eine Prozesslawine gestartet,
die Sie nicht so schnell aufhalten können“.
2.
im Brief von
1997 gelogen hat; denn tatsächlich habe nicht ich
rechtswidrigen Taten begangen, sondern er selbst und
seine prozessierenden und herumtobenden Mandanten Seitz/Kruschel/Pellicioli
3. nach Aussage
unseres RA Stefan Hedigers/Kanzlei Bardill in Hedigers Büro erschienen ist und ihm klar machte, dass er, Buchli, Freimaurer
sei und wir nie Recht bekämen, worauf unser RA sein
Mandat ablegte und wir heute noch
in Prozesse gedrängt werden.
Bedingt
durch diese massiven rechtstaats-widrigen
Tatsachen
muss
auch gegen Martin Buchli-Casper wegen
falscher Anschuldigung, Beleidigung, Ehrverletzung,
Nötigung, Einflussnahme auf Richter und Staatsanwälte
etc.
und die Freimaurerloge Libertas
et Concordia mit ihren 90 Mitgliedern an der Masanserstr. in Chur /Salishaus
ermittelt werden,
da
diese über eine der Schweizer Verfassung/Gesetz übergeordneten
internationalen von Amerika gesteuerten Verfassung verfügen und somit für z.B. Freimaurer- und Rotarier-Richter
Schweizer Recht
nicht zählt. Ihre brüderliche Verbindlichkeit verpflichtet
sie zur Einhaltung ihrer eigenen Verfassung!
In
der Schweiz gibt es ca. 4000 FM-Brüder, Rotarier zählen
ca. 10‘000 Mitglieder.
Dass es sich
in unseren Fällen
um ein Organisiertes Verbrechen handelt kann mit Plänen, gültigen Verträgen
von 1976 und dem Brief des ehem. Kreispräsidenten Paul
Mazenauer bewiesen werden;
denn Mazenauers Bestätigung
„dass der Vollzug der Instandstellung gemäss Kantonsgerichtsurteil
mittlerweile erfolgt ist“ (Beilage 28.6.2000) hält
die Nachbarn S/K/P mit RA Just, Richter des Kreis, Bezirks,
Kantons nicht ab immer weiter unser Grundeigentum zu vereinnahmen
(wie all die Kriesgtreiber
im Weltgeschehen)
und uns finanziell und materiell zu nötigen und bestehende
Urteile sowie gültige Verträge zu missachten
und -- als oberstes Ziel in jedem Fall die Prozesslawine am Leben erhalten, wenn nötig
mit den ungeheuerlichsten rechtswidrigen Agitationen
gegen uns!
Ebenfalls bestätigt Mehrfachstraftäter
RA Hermann Just,
Masanserstr. 35 in Chur nebst
seinen falschen Anschuldigungen auch “dass
die Lage der Servitut wie sie 1976 vereinbart wurde
nun vom Kantonsgericht 1999 eindeutig bestimmt wurde“
(Beilage Brief 2003) . Tatsache ist, dass von mehreren
Geometern auch vom amtlichen Geometer bestätigt ist,
dass die Gerichtsentscheide auf falschen Plänen beruhen.
Die Grenze verläuft 180 cm ausserhalb unseres Grenzmäuerchens in Richtung Haus Seitz
- also ca. Mitte des jetzigen Fahrwegs. Bis
Mitte des jetzigen Fahrwegs geht also das Grundstück
Bizenberger-Brasser laut den
4 gültigen Verträgen und Grundbucheinträgen von 1976.
Somit beginnt auch da die Baugrenze und es ist ein Abstand
von 4m beim Haus und bei den Garagen 5m einzuhalten.
Deshalb müssen
alle Gerichtsentscheide in dieser Angelegenheit neu
beurteilt werden. Da es auch rechtswidrige Entscheide
sind muss auch von Amtes wegen OD-Offizial = Delikt
neu beurteilt werden.
Anhand vieler Fotos und Videoaufnahmen der rechtswidrigen
Abänderung der Zufahrt durch die Firma Gaupp
AG Gartenbau Untervaz im Mai 2000, engagiert vom Kreispräsident Fünf Dörfer,
ist ebenfalls bestätigt und auch bewiesen, dass die
erneute Verfügung der Kreisvizepräsidentin
Esther Ruckstuhl und das Unterstützungsurteil des Kantonsgerichtspräsidenten
Norbert Brunner rechtswidrige Taten sind. Da es
sich um OD-Offizial Delikte handelt muss auch von
Amtes wegen gegen diese beiden Richter ermittelt werden.
Ich
verlange einen Augenschein, eine Begehung
-
wobei die rechtswidrige Urkunde des amtlichen Geometers
Domenic Signorell
vorliegen muss
- sowie die Anwesenheit eines neutralen Geometers, der
die Parzellen nach den gültigen
Verträgen von 1976 vermisst
und am Boden markiert und das rechtswidrige Urteil des
Kantonsgericht GR im Gelände einzeichnet und erklärt,
weil dies uns
bisher und am 1. Sept. 2010 auch dem neutralen Geometer
Kreis AG verweigert wurde – Verweigerung des rechtlichen
Gehörs – durch Esther Ruckstuhl unter Druck von
RA Hermann Just, um unser Recht
und die Tatsachen zu unterdrücken und ihre Lügen
glaubhaft zu machen.
Die rechtswidrigen Verfügungen
sind aufzuheben und von neutralen unabhängigen und nicht
befangenen Instanzen neu zu beurteilen – im
Besonderen,
da noch eine Grenz-Feststellungs-Klage hängig
ist, deren Sühneverhandlung am 1. Sept. 2010 !!! war)
Da
-bei den Nachbarn S/K/P seit Jahren ein seltsames abnormes
Verhalten konstatiert werden kann
-Norbert Brunner als Kantonsgerichtspräsident seit Jahren
in duzenden unserer Fälle rechtswidrig urteilt
und auch mehrfach
gelogen hat wie z.B. in seiner Verfügung vom 16.März
2011
-RA Hermann Just sich vor laufender Kamera brüstet “
Lügen ist mein Beruf“ und seine Lügen auch nachgewiesen
sind, auch auf Papier!
- Esther Ruckstuhl nicht selbständig und in der Lage
ist frei zu entscheiden- denn erst entscheidet sie und
schliesslich widerspricht
sie ihrer eigenen Meinung und folgt den Anweisungen RA H. Just -
Esther Ruckstuhl
Gerichtsentscheide, Pläne und Verträge anscheinend
doch nicht erkennen kann
Esther Ruckstuhl
auch im Unverständnis unsere realistischen Erklärungen mehrfach
als “ ungebührliches“ Verhalten rügt
Esther Ruckstuhl
uns für die angeblichen „Lügen“ unbegründet, unbewiesen
büsst!
Esther
Ruckstuhl unsere eingereichten Gesuche unbeabeitet
vorsätzlich vergilben lässt
(dauernd straffällig wird!)
-den nachgewiesenen und mehrfach Straftätern seit 1976/1996
ein Reihe Straftaten nachgewiesen sind, haben die
mit ihren erneuten Klagen wieder
gelogen wie bereits 1996/1997.
-ebenfalls Kreispräsident Jochen Knobel,
Ingenieur! anhand der Pläne und Verträge blind zu
schein scheint und haarsträubende Behauptungen in
den 44 rechtswidrigen Entscheiden gegen uns vertritt
und sein Verhalten auch auf Video gebannt
sehr besorgniserregende aber aufschlussreiche Informationen
erteilt
scheinen – nach
unseren Erlebnissen - die Voraussetzungen ausführlich und mehrheitlich
gegeben zu sein,
diese chronisch überforderten und der Realität entfremdeten
Personen therapeutisch zu begleiten und ihnen psychiatrische
Unterstützung/Hilfe zukommen zu lassen, damit sie
wieder aus ihrer Verstrickung herausfinden und in Zukunft
nicht unter Folgeschäden ihrer derzeitigen Miss-Handlungen zu leben haben.
Dringend muss bei den erwähnten
Personen, die seit 1996 ein nicht normales - aber gewalttätiges - Verhalten an den Tag legen z.B. durch ihr krankhaftes Lügen, ihren
Zwang falsche Urteile zu fällen, ihr chronisches Herumtoben
der Nachbarn S/K/P (Kruschel
z.B. wieder am 24.1.2011) mit Körperangriffen etc. auch untersucht werden, ob ihr rechtswidriges Verhalten als Folge eines
persönlichen Problems auftritt. Und wenn, wären
ihre Abnormalitäten geklärt,
aber nicht zu entschuldigen.
Würde
man alle, die sich das auswählen - über andere Bürger
als Amtsperson zu urteilen (beschliessen,
verfügen, entscheiden, bestimmen etc.) wie RA, Richter,
Polizisten, Politiker etc.- büssen entsprechend
dem Automobilist im Strassenverkehr,
wären viele im Gefängnis, in der Psychiatrie oder in
lebenslanger Verwahrung.
Die
Methoden der Bündner Justiz nicht
nur in unseren Fällen heisst:
korrumpieren,
bombardieren, terrorisieren, prozessieren, provozieren,
manipulieren, diktieren, fingieren, zensurieren, diffamieren,
diskreditieren, ruinieren und wenn alles nicht hilft
- liquidieren etc. etc.
Da
diesen Richtern, Polizisten, RA, UR, Staatsanwälte - kurz der gesamten Bündner Justiz - in unseren Fällen nachgewiesen ist,
dass sie gegen die Schweizer Gesetze, die Bundesverfassung
und das EMRK verstossen,
lehne ich diese Bündner Justiz ab, da diese Straftäter
–allgemeine bekannt als
Kriminelle sind.
Es
muss ein ausserkantonales Gericht (Bund) von Amtes wegen gegen die
Straftäter ermitteln.
Sämtliche Gerichtsentscheide (ausser
zwei) müssen neu beurteilt werden - auch wegen ständiger
Befangenheit, Amtsmissbrauch, Erpressungen, Drohungen,
Nötigung, Begünstigungen, Amtanmassung, Organisiertem
Verbrechen, krimineller Organisation, Rechtswidrige
Vereinigung etc.
Die neuesten Entscheide
von E. Ruckstuhl/Kreis und N. Brunner/Kanton beweisen
das organisierte Verbrechen.
Das
hat RA M. Buchli 1997 mit seinem Einfluss bereits angekündigt.
Diesen Richtern geht es schliesslich
auch darum, die nachgewiesenen Straftaten der Mehrfachstraftäter
Kreispräsident Jochen Knobel, Nachbarn S/K/P, deren
Sympatisanten und Besucher/ Handwerker etc. zu verdecken.
Damit machen und haben sie sich selbst strafbar gemacht.
Beilagen als Beweismittel sind zu berücksichtigen:
- Straftäter-, Straftaten-, Aussageliste
- Brief /Bestätigung Mazenauers/Kreis5
Dörfer vom 28.Juni 2000
- Brief des Straftäters RA H. Just vom 26.09.2003
- Plan amtlicher Geometer Signorell
vom 8.April 1997/4. Juni 2007, der für die Gerichtsentscheide
1999/2000 vorlag, wie die vorgelegenen
4 gültigen Verträge und Pläne
von 1976 mit Flächenmassen
/m2-Angaben und
der Plan
als Beilage zu den Verträgen von 1976, mit dem Kruschel eigenhändig bestätigte (1996),
dass
alle gelogen haben. Diese
4 gültigen Verträge beruhen auf den gekauften m2/Flächen
von 1976 und nicht auf Urkundenfälschungen des amtlichen
Geometers Signorell
- rechtswidrige Verfügung E. Ruckstuhl/Kreis 5 Dörfer
- rechtswidrige Verfügung N. Brunner Kantonsgerichtspräsident
(Lüge Ruckstuhls und Brunners,
es wurde bei
der Sühneverhandlung am 6.Dez. 2010 überhaupt kein ausführliches Protokoll
erstellt!!
Ich konnte/durfte
die Geschehnisse, Situation nicht schildern, Ruckstuhl
verweigerte mir das rechtliche Gehör,
nachdem RA
Just sich einmischte und den Tarif durchgab – und die
Vollmacht ausgestellt durch unsern
RA unterschrieben von meiner Frau akzeptierte
E. Ruckstuhl unter Druck Justs dann
nicht mehr, wies sie zurück und protokollierte sie gar nicht.
Ruckstuhl weigerte sich sie zu den
Akten zu nehmen. Das ist Teamwork!
Taktik RA Just: die neue Klage
gar nicht erst durchgehen zu lassen durch Einflussnahme
und Abweisung und Verzögerung
mit mehrmaligem Verschieben der Sühne-Daten, Prozesse
auf Nebenschauplätzen eröffnen etc. denn
vor dem Krug, der zum Brunnen geht bis er
bricht,
fürchten sich all die gegen uns sich
verschworenen Straftäter!
- Plan Geometer Kreis AG Sargans
und amtlicher Plan Signorell,
der eine Urkundenfälschung darstellt
Produktion weiterer Beweismittel vorbehalten wie Fotos,
Videoaufnahmen, Pläne, Verträge, Gerichtsentscheide
etc.
Mit
freundlichen Grüssen
|