"Richter
haben gegenüber Polizisten eine Beisshemmung" konstatierte
Peter
Albrecht, Ex-Strafrechtspräsident , Basel-Stadt im
plädoyer
4/06
auch gegenüber
diesem /diesen
dafür
befördert
Bärtsch Johannes
zum
Postenchef Landquart
XY
Daniel
Zinsli
Zinsli
Daniel
Das
rechtwidrige somit kriminelle Verhalten
mehrerer Kantonspolizisten
Hallo
Markus Am
24. 08 1998 hast du mir mit “Lieber Emil“ mitgeteilt, dass du die rechtswidrigen
Verhalten (die Sache) deiner Polizisten selbstverständlich nicht auf sich beruhen
lassen und kommandointern abklären willst; denn dir sei korrektes Verhalten
gegenüber der Bevölkerung ein besonderes Anliegen.
Deine Antwort war dann, dass deine fehlbaren Polizisten dein
ganzes Vertrauen haben - und zusätzlich hast du mir noch gedroht
in mehreren deiner Aussagen. Besonders
bedenklich ist aber die gemachte Drohung/Einschüchterung
am Telefon nach dem angeblich rechtswidrigen “Finalen Rettungsschuss“.
Ich
finde auch dein Verhalten rechtswidrig.
Zudem
bedürfte es auch - im Interesse verschiedener anderer Personen - eine Klärung
des Umstands, dass du in dieser Angelegenheit eine Kehrtwende
von 180° vollzogen hast. Nach
all meinen negativen Erfahrungen seit 1996 mit der Bündner Justiz und deinen (diesen)
Polizisten haben ich und die Öffentlichkeit - die auch gemachte Erfahrungen
aufzuweisen hat, hier und dort Geschädigte ist und dadurch das
Vertrauen in die Bündner Polizei nicht
mehr vorhanden ist - das Recht zu
wissen, ob du und deine Polizisten nicht rechtswidrig und somit kriminell
gehandelt habt. Am
Beispiel des mehrfach
rechtswidrig handelnden Polizisten Daniel Zinsli, der
trotzdem oder erst recht zum Postenchef
befördert wurde, müsstest du noch einiges erklären; denn
wie
kann ein geschulter (getesteter) intelligenter
(?) Kantonspolizist behaupten , ein Teil unseres Grundstücks (gültige Grundbucheinträge
vorhanden) sei öffentliche Strasse ? wie
kannst du so etwas unterstützen/bejahen? wie
kann die Staatsanwaltschaft so etwas unterstützen/bejahen ? ohne kriminell zu werden ??????????
Ich
verlange von dir (lic.iur./abgeschlossenes Studium) der Öffentlichkeit
und mir bis zum 20.10.2003 das zu beweisen.
Tatsache
ist, dass du mit deinen Polizisten die ehrlichen und rechttuenden (gerechten)
Bürger zu schützen hast und nicht kriminelle Nachbarn (Seitz-Kruschel-Pellicioli),
Richter und Staatsanwälte (Entscheide und Urteile). Entsprechend unserer Erlebnisse/Erfahrungen
schützen, unterstützen und fördern deine Polizisten und du aber Kriminelle (Das können wir mit viele verschiedenen Beweisen
untermauern, bestätigen ) Gerne
kannst du mir aber mit deinem 5er BMW GR 9827 das Gegenteil beweisen indem du z.B.
auf unserer Grundstücks-Zufahrt – entsprechend den kriminellen Urteilen der
Bezirksrichter (Fleischhauer/Vogel) und Kantonsrichter (Schlenker etc.), obwohl
alle 4 Parteien die gültigen Servitutsverträge von 1976 fordern -
zu unserer Garage fährst Bei
dieser Gelegenheit kannst du mir auch erklären, warum unser Grundstück eine öffentliche
Strasse sein soll ! Sollte
mir dies bis zum 20.Okt.2003 nicht bewiesen
und erklärt worden sein, durch die beteiligten Polizisten und dich , sehe
ich mich berechtigt, diese Polizisten, welche dein vollstes Vertrauen geniessen,
als Kriminelle zu bezeichnen.
Mein
Grundsatz lautet: Tue recht und scheue
niemand ! Wir
können gegen uns seit 1996 über 100 Straftaten nachweisen.
Dies
ist das Gesicht der Bündner Justiz-Polizei-Staatsanwaltschaft und gewisser Beamten
und Angestellten in amtlichen Büros. Dieses
Schreiben und die Aufforderung sind natürlich öffentlich.
Da
du der Bevölkerung des Kantons Graubünden
als deinem Arbeitgeber Rechenschaft abzulegen hast und in der Öffentlichkeit stehst,
ist das alles von immensem bürgerlichem Interesse. Das Scheiben geht auch ins
Netz sowie an verschiedene Personen und Institutionen. Produktion
weitere Beweismittel vorbehalten. Entstehende
Kosten gehen zu deinen Lasten.
Mit freundlichen Grüssen |