Trimmis, 5. Sept. 2003 Ihr
Brief vom 19. Aug. 2003 Herr
Zindel Einmal
mehr halten Sie sich nicht an die Gesetze. Ich
kann Ihnen mehrfach beweisen, dass Sie Gesetze gebrochen haben und Kriminelle
wie Kruschel-Weller, Seitz-Kokodic und Pellicioli-Melchior schützen und seriöse
Bürger bestrafen. Sie
sind ein Rechtsverdreher. Sie
machen auch unser Privates Grundstück zu einer öffentlichen Strasse.
Sie
schützen auch die rechtswidrig handelnde Trimmiser Behörde mit Frau
Martina Vinzens, der Frau des Ersten Staatsanwaltes als Mitglied. Im
Gerichtsverfassungsgesetz Art. IV /Ausstand heisst es unmissverständlich, dass
schon bei einem Verdacht Richter und Staatsanwälte in den Ausstand treten müssen. An
dieses Gesetz hält sich auch Regierungsrat Stefan Engler nicht! – und ist somit
mitschuldig an Ihren rechtswidrigen Entscheiden. Ich
kann Ihnen aber nicht nur einen Verdacht, sondern mehrere rechtswidrige und somit
kriminelle Entscheide nachweisen. Dass
Sie rechtswidrige Polizisten schützen, ist bewiesen, und Ihre Befangenheit erklärt,
da auch Markus Reinhardt, Kommandant der Kantonspolizei früher als Untersuchungsrichter
waltete . Dass
es sich auch bei C. Riedi um einen unseriösen, unanständigen und rechtswidrig
handelnden Untersuchungsrichter handelt, kann mehrfach bewiesen werden.
Seine hochnäsige, arrogante, eingebildete, ehrverletzende, falschdargestellte
Art, Lügen und Äusserungen und seine Bemerkungen beim
letzten Gespräch am 24. Juli 2003 - “eine Sachbeschädigung
des Kriminellen Klaus Kruschel-Weller sei kein Straftatbestand“ - zeigt unmissverständlich,
dass dieser Untersuchungsrichter wieder ein kriminelles Urteil fällen wird. Anscheinend
haben auch Sie Probleme mit dem Lesen und Begreifen/Verstehen des Geschriebenen.
Nach
meinen Erlebnissen könnte es ja auch sein , dass Ihr Charakter ein anständiges
und seriöses Urteil nicht zulässt. Diese Schlussfolgerung
gilt natürlich auch für gewisse Richter, Polizisten und Beamte etc. Ich
wiederhole die Aussage des Staatsanwaltes Albert Largiadèr zu mir
(Beweismittel vorhanden) : “Bei u n s bekommen Sie nie Recht!“ d.h.,
dass ich
bei der ganzen Staatsanwaltschaft nie Recht bekäme! Dies kann bis heute bewiesen
werden. die
Bündner Staatsanwaltschaft zur Bündner Justiz-Mafia gehört, wie viele Bündner
Bürger - die durch Kenntnisse mehrerer Fälle, der Machenschaften der Polizei,
Staatsanwaltschaft und Gerichte auch dieser Auffassung sind und ich
nach meinen Erlebnissen bestätigen muss. Es
ist eine Schande für Graubünden und die Schweiz, dass rechtswidrige und somit
kriminelle Richter etc. ihr Unwesen im Amt treiben können und auch die kriminellen
Nachbarn noch immer frei herumlaufen dürfen und weiter abartig handeln dürfen
(erneute Körperverletzung gegen mich), weil der
seelische und geistige Zustand dieser Nachbarn sehr gefährlich ist und ich auch
besorgt bin um die Sicherheit meiner Frau. Eines
muss ich klar festhalten, wenn ich euere Hitler-, SS-, DDR- und Rambo-Methoden auch der Polizisten Engi, Zinsli etc. und all die kriminellen Taten,
die seit 1996 gegen mich und meine Frau geschehen, berücksichtige: Sie und
andere haben diesen Brief selbstverschuldet, euer Handeln lässt keine andere
Wortwahl zu ; denn Ihr seid alle straffällig geworden. Ich
mache Sie nochmals darauf aufmerksam, dass mein Gesagtes mit ausreichend Beweismaterial
belegt werden kann, meine Aussagen sind berechtigt. Ihrer
Maske haben Sie sich selbst entledigt, als Sie versuchten, mich zu bevormunden
! Anscheinend
haben Sie Mühe mit der Wahrheit und Gerechtigkeit und sind be-/gefangen, gesteuert und beeinflusst von der Freimaurerloge
Libertas et Concordia, Masanserstr. 35 in Chur, die beileibe keinen guten Ruf
hat. Auch bei der Freimaurerei gilt doch : Die Maurerei ist nur so gut, wie der
einzelne Maurer. Bewiesen
wird ihr Einfluss auch dadurch, dass Sie mein Eigentum (Tonbandaufzeichnungen
der öffentlichen Freimaurer -Vorträge 1996an der Uni in Zürich) bis heute immer
noch nicht zurückgegeben haben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Dieser
Brief geht auch an das Bundesamt für Justiz und weitere Institutionen und Personen
sowie natürlich auch ins Internet. Produktion
weiterer Beweismittel vorbehalten. Die
Kosten gehen zu Ihren Lasten. Die
Beilagen sind ein Bestandteil meiner Einsprache
(Briefe an Bundesrätin Frau Ruth Metzler vom 7.Juli 2003 /22.Aug 2003 /1. Sept.
2003 ) Herr
Zindel, einen Termin bis 7. Sept. 2003 zur Einsicht meiner Akten haben Sie auch
nicht eingehalten/ unbeantwortet lassen. Haben
Sie etwas zu verbergen oder müssen Sie etwas verschinden lassen. Ich
fordere nochmals Einsicht in meine Akten zu erhalten bis 20. Sept. 2003. Danach
sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. |