Der
Grosse Rat, die Volksvertretung des Kantons Graubünden -
ist ein Milizparlament mit 120 Mitgliedern, das die Aufsicht ausübt über
die Regierung, das Kantonsgericht sowie das
Verwaltungsgericht
- ihm obliegt die Oberaufsicht über die Verwaltung,
die anderen Zweige der Rechtspflege und andere
Träger öffentlicher Aufgaben. -
er wählt die Mitglieder des Kantonsgerichts
und des Verwaltungsgerichts und trägt
die Verantwortung dafür, was generell bei der Regierung und der
Justiz somit geschieht. Der
Grosse Rat bildet die gesetzgebende Behörde des Kantons. Er
besteht mehrheitlich aus der Berufsgruppe, die Gesetzte ausdenkt, interpretiert
und darüber entscheidet, aber Ihr Werk nicht auswendig kennt
und nicht versteht =
Juristen ! |